Realisierung des Straßenbauvorhabens = Schadensersatz + MwSt ?

Straßen- und Wegesondergesetz, und Schadensersatz. Mit oder ohne MwSt?

Ist im Bescheid über die Schadenersatzhöhe für die Enteignung wegen Straßenbau der Schadenersatzbetrag in brutto / netto zu unterteilen? Im Ergebnis stellt sich die Frage: ob der Schadenersatzbetrag sich unterscheiden sollte abhängig davon, ob der Eigentümer Mehrwertsteuerzahler ist oder nicht?

So das Gesetz über die Immobilienwirtschaft, wie auch das Straßen- und Wegesondergesetz schweigen zu diesem Thema, jedoch ein ziemlich frisches Urteil (2013) vom Obersten Verwaltungsgericht eröffnet uns den Weg zur Auslegung. Zitat: wenn einem Unternehmer der Mehrwertsteuerzahler ist ein Bescheid über die Schadenersatzhöhe erteilt wird, so sollte zur Transparenz in dem Bescheid der Schadenersatzbetrag, wie auch die fällige MwSt genannt werden .

Oberstes Verwaltungsgericht – Aktenzeichen : I FSK 426/12.
Also ist es wert zu kämpfen. Wegen der Transparenz.

Tags: Schadensersatz, Sondergesetz‬, Gesetz über die Immobilienwirtschaft, MwSt‬, Genehmigung von Straßenbauvorhaben‬