Straßen- und Wegesondergesetz, und Schadensersatz. Mit oder ohne MwSt?
Ist im Bescheid über die Schadenersatzhöhe für die Enteignung wegen Straßenbau der Schadenersatzbetrag in brutto / netto zu unterteilen? Im Ergebnis stellt sich die Frage: ob der Schadenersatzbetrag sich unterscheiden sollte abhängig davon, ob der Eigentümer Mehrwertsteuerzahler ist oder nicht?
So das Gesetz über die Immobilienwirtschaft, wie auch das Straßen- und Wegesondergesetz schweigen zu diesem Thema, jedoch ein ziemlich frisches Urteil (2013) vom Obersten Verwaltungsgericht eröffnet uns den Weg zur Auslegung. Zitat: wenn einem Unternehmer der Mehrwertsteuerzahler ist ein Beschei Weiterlesen