Urheberrecht

Künstler, Verleger, Patente und Erfindungen
Wir führen zahlreiche Fälle aus dem Bereich des Urhebergesetzes. Unser Angebot ist ebenso an die Urheber, wie auch die Verleger gerichtet. Wir führen im Namen unserer Kunden Verfahren wegen Schadensersatz für illegal verbreitete Werke, auch im Internet. Die Spezifik unserer Erfahrung liegt in dem, dass wir im Laufe unserer Praxis ebenso Kunden vertreten haben, die wegen illegalem Verbreiten von Werken im Internet angeklagt waren – im Gegenstand von Verstoß gegen das Urheberrecht – wie auch standen wir an der anderen Seite, indem wir die Urheber und ihre Werke vertraten.
Die im Laufe von gerichtlichen Auseinandersetzungen gesammelte Erfahrung im Bereich des Urhebergesetzes erlaubt uns des Öfteren die Angelegenheit gütlich zu regeln, bevor sie vor Gericht gelangt. Mit Erfolg realisierten wir auch die Informationsersuchen (Antrag auf Informationserteilung über dem gegen das Urheberrecht Verstoßenden) bevor die eigentliche Klage erhoben wird. Infolge eines zugelassenen Ersuchens, können wir Angaben zu Gewinnen aus dem Verstoß gegen die Urheberrechte im Internet erhalten – unter anderen durch YouTube, iTunes , Amazon und sonstige. Wir tragen Warenzeichen ein, im Bereich der Eintragung von Erfindungen arbeiten wir mit Patentanwälten zusammen, dabei Unternehmern der Medizin-, Kosmetik- und Heilbranche helfend.

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