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Prinzip unseren Tätigkeiten ist komplexe Lösung von Rechtsproblemen unseren Mandanten. Sofern Beratungsbedarf in anderen Rechtsgebieten besteht, werden unsere Kooperationspartner beigezogen. Unsere Büros sind also auch Mitglieder von solchen juristischen Gesellschaften, die gemeinsam zugunsten des Mandanten arbeiten.

Selbstverständlich wird jeder einziger Rechtsproblem grundsätzlich von einem Mitarbeiter betreut, der die tiefste Orientierung hat und Konzeption der Lösung ausarbeitet. Immerhin sind andere Partner wenigstens sowohl über die Grundsätze als auch über aktuellen Verlauf des Falles informiert, so dass durch eine kurzfristige Abwesenheit des Referenten den Standard der Bearbeitung nicht beeinträchtigt wird.

Konsequenz ständiger Entwicklung und Änderung von Gesetzen ist Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete in der Praxis, so dass jeder Partner in manchen rechtlichen Bereichen überdurchschnittliches Wissen und Orientierung beherrscht.

Als Beispiel möchten wir nennen, dass Rechtsanwalt P. Koehlers Interessenschwerpunkte sind: Sachenrecht, Immobilienrecht, Kartellrecht, Uhrheberrecht sowie Marken ­und wettbewerbsrechtliche Problematik.

Rechtsanwalt A. Rak dagegen orientiert sich ausgezeichnet in Handels ­und Gesellschaftsrecht, Stiftungs­ –und Vereinsrecht und Bekenntnisrecht.

Ein wichtiger Aspekt unserer Tätigkeit ist Unterstützung von jungen juristischen Kräften in deren Berufsentwicklung. Unsere Rechtsbüros hatten bisher immer mit jungen, dynamischen, talentierten und überdurchschnittlichen Absolventen und Referendaren gearbeitet.

Die werden von den Partner sorgfältig ausgesucht, betreut und in das juristische know­how aufs höchstem Niveau eingearbeitet. Manche von denen sind bis heute in unseren Rechtsbüros tätig, manche haben sich selbständig gemacht oder werden als Spezialisten im konkretem Fall berufen.

Darunter verstehen wir eine gute Entwicklung der Kanzlei zugunsten unseren Mandanten.

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